Brandschutz Management
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz als Sicherheitsingenieur, EHS-Manager und Managementberater.
Unsere Dienstleistungen
Erstellen der Brandschutz-Ordnung
Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen
Erstellen von Unfallstatistiken
Anpassen von Ex-Schutzdokumenten
Brandschutz
Sie wollen für den Brandfall gerüstet sein oder haben behördliche Brandschutz-Auflagen zu erfüllen? Sie benötigen einen Brandschutz-Beauftragten oder planen eine Brandschutz-Unterweisung?
Gern unterstütze ich Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Maßnahmen im organisatorischen Brandschutz. Rufen Sie mich an.
Wir finden gemeinsam die für Sie passende maßgeschneiderte Lösung.
Das bieten wir Ihnen:
Externe Sicherheitsfachkraft
Ansprechpartner für Behörden
Sicherheitstechnische Betreuung
EHS-Manager
Brandschutz Management von ABU Triebel
Profitieren Sie von meiner langjährigen Erfahrung im Arbeits- und Gesundheitsschutz als Sicherheitsingenieur, EHS-Manager und Managementberater.
Brandschutz Unterweisung
Die Gefahr eines Brandes besteht in jedem Unternehmen und auf jeder Baustelle, zu jeder Zeit! Kommen brennbare Materialien, Sauerstoff und Zündquellen in einem günstigen Verhältnis zueinander besteht unmittelbare Brand- oder gar Explosionsgefahr. Die Folgen sind meist verheerend. Neben den unmittelbaren Kosten durch den Brandschaden und die Brandbekämpfung (z.B. Löschwasserschaden) entstehen bei Bränden in Unternehmen oft meist weit höhere Folgekosten durch Produktionsausfall, Neubeschaffung von Produktionsmitteln, Konventionalstrafen, Auftragsverlust etc.
Mögliche menschliche Tragödien mit allen zugehörigen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen für die Verantwortlichen sind dabei noch gar nicht berücksichtigt.
Vorbeugender Brandschutz
Die notwendigen baulichen und technischen Brandschutzmaßnahmen werden bei Sonderbauten durch geltende Verordnungen und sonst i.d.R. durch die zuständigen Behörden oder den Brandsachversicherer vorgegeben. Bei der Umsetzung der organisatorischen Brandschutzmaßnahmen ist dies aber nicht zwingend der Fall. Die hier von Unternehmen zu beachtenden rechtlichen Vorgaben “verbergen” sich häufig in verschiedenen Gesetzen, wie etwa dem Arbeitsschutzgesetz (§10), weiterführenden Verordnungen und zugehörigen Richtlinien (z.B. Arbeitsstättenverordnung (§4) i.V.m. ASR A2.2) oder berufsgenossenschaftlichen Vorgaben (z.B. BGV A1 (§22)).
Neben der Ausstattung der Arbeitsstätte mit geeigneten Löschmitteln wird hier auch die Ausbildung von Brandschutzhelfern, die Unterweisung aller Beschäftigten in der betrieblichen Brandschutzorganisation sowie die regelmäßige Durchführung von Räumungs-/Evakuierungsübungen gefordert oder zumindest empfohlen.
Auch hier gilt:
Verzweifeln Sie nicht an der Vielzahl der Vorgaben, sondern holen Sie sich Unterstützung.
Gefahrstoff- Management & Explosionsschutz
Ich berate Sie gern mit umfangreichen Fachwissen im organisatorischen Brandschutz und meiner Erfahrung als Brandschutzbeauftragter und Explosionsschutzbeauftragter. Stellen Sie mir Ihre Anfrage und wir finden die passende Lösung.
RÜCKRUF ERHALTEN
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